Lohnsteuerhilfeverein Mitglied werden

Die Vorteile einer Mitgliedschaft

Mobiler Lohnsteuerhilfeverein Leipzig e.V.

Ihr verlässlicher Partner rund um die Steuer!

Lohnsteuerhilfeverein Mitglied werden und direkt von den folgenden Vorteilen profitieren:

MLL Steuer Beratung

Lohnsteuerhilfeverein Mitglied werden

Beitragsordnung

Berechnungsgrundlage für den Mitgliedsbeitrag sind alle
Einnahmen des Mitgliedes sowie des Ehepartners. Dazu gehören:

  • Bruttoarbeitslohn nach Lohnsteuerkarten einschl. Versorgungsbezüge
  • außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG (z.B. Abfindung und Entlohnung f. mehrere Jahre)
  • sonstige Entschädigungen nach § 24 Nr. 1a und 1b EStG (Vorruhestandsgelder)
  • Leistungen nach § 32b EStG die dem Progressionsvorbehalt unterliegen
  • steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 6 und 9 Nr. 26 Nr. 27 Nr. 39EStG, Arbeitslohn nach DBA und ATE
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen und V+V
  • steuerfreie und steuerpflichtige Renteneinnahmen
  • Kindergeld, Elterngeld
  • Unterhaltsleistungen nach § 22 Nr. 1a EStG

Im Mahnverfahren wird der dem Verein bekannte Mitgliedsbeitrag erhoben. Der Vorstand ist berechtigt, angemessene Mahngebühren festzusetzen. Leistungen danach können erst nach (nachgewiesener) Zahlung des Mitgliedsbeitrages in Anspruch genommen werden.

Mitgliedsbeitrag

Dokumente zum Download

Beitragsordnung

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Satzung

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Checkliste

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Lohnsteuerhilfeverein

Warum sollten Sie Mitglied werden im Lohnsteuerhilfeverein?

Die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein kann für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland sinnvoll sein, da sie verschiedene Vorteile bietet. Hier sind einige Gründe, warum man Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein werden könnte:

  • Steuerliche Unterstützung: Ein Lohnsteuerhilfeverein bietet professionelle Hilfe und Beratung bei steuerlichen Angelegenheiten. Das betrifft vor allem die jährliche Einkommensteuererklärung. Mitglieder können ihre Steuererklärung von Fachleuten erstellen lassen, was zu einer korrekten und optimalen Steuergestaltung führen kann.
  • Kostenersparnis: Die Mitgliedsbeiträge für einen Lohnsteuerhilfeverein sind in der Regel vergleichsweise niedrig im Vergleich zu den Honoraren eines Steuerberaters. Wenn man eine relativ einfache Steuersituation hat, kann die Mitgliedschaft eine kostengünstige Alternative sein.
  • Unterstützung bei Steuerfragen: Bei Fragen rund um die Steuer, z.B. zu Werbungskosten, Kinderfreibeträgen oder anderen steuerlichen Themen, stehen Experten im Lohnsteuerhilfeverein zur Verfügung und geben individuelle Auskünfte.
  • Rechtsvertretung: Der Lohnsteuerhilfeverein vertritt seine Mitglieder auch vor dem Finanzamt und den Finanzgerichten in Steuerangelegenheiten. Das kann hilfreich sein, falls es zu Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten mit den Steuerbehörden kommt.
  • Fristverlängerung: Als Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins erhält man eine verlängerte Abgabefrist für die Steuererklärung. Statt bis Ende Mai hat man dann Zeit bis zum Jahresende des Folgejahres, um die Steuererklärung abzugeben.
  • Spezialisiert auf Arbeitnehmer: Die meisten Lohnsteuerhilfevereine sind auf die steuerlichen Bedürfnisse von Arbeitnehmern spezialisiert. Selbstständige oder komplexe Unternehmenssteuern fallen in der Regel nicht in ihren Tätigkeitsbereich.

Es ist wichtig zu beachten, dass die individuellen Umstände und die Komplexität der Steuersituation von Person zu Person variieren. Während die Mitgliedschaft für einige von Vorteil sein kann, kann es für andere sinnvoller sein, einen Steuerberater zu konsultieren, insbesondere wenn sie selbstständig sind oder komplexe Einkommensquellen haben. Es lohnt sich, die Kosten und den Nutzen der Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein sorgfältig abzuwägen, bevor man sich entscheidet.