Mobile Lohnsteuerhilfe Leipzig e.V.

Lohnsteuerberatung

Lohnsteuerberatung - Individuelle Beratung

MLL Leistungen BeratungIm Rahmen der Mitgliedschaft, beraten wir jedes Mitglied ganzjährig souverän und individuell. Hierbei geben wir Anregungen bei der Gestaltung, über Steuerersparnisse und zur richtigen Steuerklassenwahl.

Auch berechnen wir Ihnen die steuerlichen Auswirkungen von Riester und korrigieren Ihren BAL (Bruttoarbeitslohn), wenn Sie einen Firmen-PKW nutzen. Zudem prüfen wir Ihren Kindergeldanspruch und teilen Ihnen Ihre voraussichtliche Steuerrückerstattung gleich nach der Erstellung Ihrer Steuererklärung mit.

Einkommensteuererklärung

Ihre Einkommensteuererklärung ist eine schriftliche Erklärung über Ihre Einkommensverhältnisse, somit handelt es sich hier um eine Vertrauenssache. Wir möchten Sie bei der gesamten Abwicklung mit dem Finanzamt unterstützen.

Wir beraten Sie gern im Rahmen einer Mitgliedschaft, gemäß § 4 Nr. 11 StBerG bei folgenden Einkünften:

  • aus nichtselbständiger Arbeit
  • wiederkehrenden Bezügen (z.B. Rente)
  • aus Unterhaltsleistungen

und zusätzlichen Einkünften, die 13.000 € pro Person nicht übersteigen, z.B.:

  • aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen)
  • aus Vermietung und Verpachtung
  • aus Veräußerungsgeschäften

Verschiedene Anträge

Lohnststeuerberatung AnträgeIm Rahmen einer Mitgliedschaft stellen wir folgende Anträge für Sie:

  • Kindergeldanträge
  • Lohnsteuerermäßigungsanträge, d.h. einen Freibetrag (z.B. aufgrund einer Behinderung) eintragen zu lassen
  • Wohnungsbausparprämienanträge
  • Antrag auf eine Nichtveranlagung
  • Antrag auf Löschung der Steuernummer
  • Steuerersparnisse durch eine energetische Sanierung, wir beraten Sie auch hier mit den richtigen Anträgen

Überwachung und Überprüfung

Lohnsteuerberatung MLL Leistungen PrüfungIm Rahmen einer Mitgliedschaft prüfen wir Ihre Steuerbescheide. Egal ob Sie Ihre Steuererklärung allein oder mit unserer Hilfe erstellt haben, wir legen bei Abweichungen der beantragten Werte einen Rechtsbehelf (Einspruch) fristgerecht ein.

Um ein ordnungsgemäßes Rechtsbehelfsverfahren zu führen, bedarf es an Erfahrung und an steuerlichen Sachkenntnissen. Die Berater vom MLL e.V. führen täglich erfolgreich diesen Aufgabenteil aus.

Auch erinnern wir Sie an gesetzliche Fristen, wie zum Beispiel an die Abgabe der Steuererklärung.

Mobile Lohnsteuerberatung

Telefonische und Mobile Lohnsteuerberatung

Kennen Sie das auch: Keine Zeit? Keine Lust? Unvollständige Unterlagen?

Kein Problem, wir haben die Lösung! Mobilität ist unser Markenzeichen. Sprechen Sie uns bei der nächsten Terminvereinbarung auf die telefonische oder mobile Beratung an.

Lohnsteuerberatung

Verschiedene Aspekte

Die „Lohnsteuerberatung“ bezieht sich auf die Beratung und Unterstützung von Arbeitnehmern in steuerlichen Angelegenheiten, insbesondere in Bezug auf die Lohnsteuer. Arbeitnehmer in Deutschland haben die Pflicht, eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben, in der sie ihre Einkünfte und Ausgaben angeben und damit ihre individuelle Steuerschuld berechnen. Die Lohnsteuerberatung umfasst verschiedene Aspekte:

  1. Erstellung der Einkommensteuererklärung: Lohnsteuerberater helfen Arbeitnehmern bei der Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung. Sie erfassen alle relevanten Einkünfte, Ausgaben, Abzüge und steuerlichen Vergünstigungen, um die Steuerlast möglichst genau zu berechnen.

  2. Optimierung von Steuervorteilen: Die Berater unterstützen dabei, legale Steuervorteile und -ermäßigungen bestmöglich zu nutzen, um die Steuerbelastung zu minimieren.

  3. Prüfung von Steuerbescheiden: Nach Einreichung der Steuererklärung überprüfen die Lohnsteuerberater die vom Finanzamt erstellten Steuerbescheide. Dabei achten sie darauf, dass alle relevanten steuerlichen Aspekte berücksichtigt wurden und korrigieren gegebenenfalls fehlerhafte Bescheide.

  4. Vertretung vor Finanzbehörden: Die Lohnsteuerberater vertreten ihre Mandanten vor den Finanzämtern und Finanzgerichten, falls es zu Rückfragen oder Unstimmigkeiten mit den Steuerbehörden kommt.

  5. Steuerliche Beratung: Arbeitnehmer können sich bei steuerlichen Fragen an die Lohnsteuerberater wenden, um individuelle Auskünfte und Hilfestellungen zu erhalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass Lohnsteuerberater speziell für die Beratung und Betreuung von Arbeitnehmern geschult und befähigt sind. Sie sind im Gegensatz zu Steuerberatern nicht für alle steuerlichen Angelegenheiten zuständig und dürfen beispielsweise keine umfassende Steuerberatung für Selbstständige oder Unternehmen durchführen.